AOC

AOC

 

Beispiel: Appellation Chablis Controllée

 

Nach dem französischen Weingesetz ist die AOC die höchste Weinkategorie.

Sie regelt die genaue Abgrenzung von Anbaugebiet, Bereich, Gemeinde oder Lage – im Beispiel oben die Gemeinde Chablis – und die traditionelle Herstellung .

Der Wein soll eine klar abgrenzbare, auf seiner Herkunft und Qualität beruhende Identität besitzen. Festgelegt werden weiter: geeignete Rebsorten, Mindestgehalt an Zucker im Most, Mindestalkoholgehalt, höchstzulässige Hektarerträge (häufig angegeben in Hektoliter pro Hektar hl/ha), Weinanbaumethoden, u.a. Rebschnitt, Weinbereitung, Dauer und Art der Reifung.

Kontrolliert wird regelmäßig/jährlich durch Analyse und Verkostung. Weine, die den Anforderungen nicht genügen werden abgestuft, s. Weinkategorien Höchstzulässiger Hektarertrag bei der AOC sind 60 hl/ha. Ähnliche Vorschriften gibt es auch für andere landwirtschaftliche Produkte, z.B. Käse.

Über die Vergabe der AOC-Rechte entscheidet das INAO (Institut National des Appellations d’Origine), das im Jahre 1935 gegründet wurde (AOC’s seit 1904). Es überprüft die Bestimmungen, die anschließend vom Landwirtschaftsministerium per Dekret erlassen werden.

Mit Ausnahme von Champagner werden alle AOC-zertifizierten Weine mit der Bezeichnung auf dem Etikett gekennzeichnet; z.Z. gibt es ca. 400 Appellationen, die größte ist mit über 32000 ha die Champagne, die kleinste liegt unter 2 ha. Mehr als 50% der Gesamtweinproduktion in Frankreich entstammt AOC-Gebieten. Nach unten schließen sich die ‚Vins Délimités de Qualité Supérieur‘ (VDQS), die ‚Vins de Pays‘(VdP Landweine) und die ‚Vins de Table‘ (Tafelweine) an.